Wenn Sie vorhaben, einen Ihrer Mitarbeiter in eine Ihrer Tochtergesellschaften im Ausland zu entsenden, dann ist Begleitung das Schlüsselwort. Denn die berufliche Entsendung beschränkt sich nicht nur auf Pflichten und Formalitäten, sondern umfasst auch die Begleitung des entsandten Mitarbeiters sowie familiäre Angelegenheiten. Es ist also notwendig, die Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland zu planen und seine Abreise zu antizipieren.
Deshalb werden wir im Folgenden die verschiedenen Punkte nennen, die bei einer beruflichen Entsendung ins Ausland zu beachten sind.
Berufliche Entsendung und Umzug
Als erste Schlüsseletappe umfasst die Niederlassung eines Mitarbeiters den Umzug und die Suche nach einer Unterkunft. Die Betreuung hängt von der Entsendungspolitik des Unternehmens ab, da das Unternehmen sehr oft diese zusätzlichen Kosten des entsandten Mitarbeiters, die er in Frankreich nicht hätte zahlen müssen, kompensiert. Diese Kostenübernahme erfolgt durch das Unternehmen und kann umfassen:
- Die Ausgaben für den doppelten Wohnsitz;
- Die Erstattung von Möbellagern;
- Der Kauf von Möbeln;
- Die zulässige Mietobergrenze; Die Rückzahlung von Mieten,
- Die kostenlose Bereitstellung der Wohnung;
- Die Übernahme der Unterhaltskosten (Gas, Strom, Telefon,…).
Den im Ausland tätigen Mitarbeiter beim Kulturwechsel begleiten
Manchmal ist die Kluft zwischen Kultur und Traditionen auf den Expat größer, als der Mitarbeiter sich das vorstellt. Essen, Verhalten, Managementmodus, Orientierungsverlust, Sprache – der Kulturschock kann den Expat-Mitarbeiter stark beeinträchtigen. Das Unternehmen kann in seinem internationalen Mobilitätsplan interkulturelle Schulungen für den Arbeitnehmer und seine Familie anbieten, um ihm die Integration zu erleichtern. Diese können ein breites Themenspektrum abdecken, das von den Sitten und Gebräuchen des Gastlandes über die Überwindung von Stereotypen bis hin zur Optimierung der Beziehungen am Arbeitsplatz und dem Verständnis des gesellschaftlichen Lebens reicht.
Um den mit dem Wechsel verbundenen Stress zu vermeiden, gehen einige Unternehmen proaktiv vor und übernehmen für den angestellten Expat:
- Die Einwanderungsformalitäten;
- Eine Erkundungsreise, um das Land vor dem Umzug zu besichtigen;
- Behördengänge (Eröffnung eines Bankkontos und von Energieverträgen)
Zulagen für die Familie des Expats
Sofern der Arbeitnehmer nicht alleinstehend ist, betrifft die berufliche Auslandsentsendung nicht nur den entsandten Arbeitnehmer. So sind familiäre Schritte von größter Bedeutung, um das Wohlergehen seiner Familie bei der Niederlassung zu fördern. Hierzu kann das Unternehmen im Vorfeld Schritte unternehmen, um den Schulbesuch des Kindes oder der Kinder zu ermöglichen. Ebenso kann die Kinderbetreuung bei den Schritten berücksichtigt werden. Einige Unternehmen unterstützen den Ehepartner bei der Stellensuche mithilfe von Outplacement-Firmen. Diese Firmen sind damit beauftragt, die Ehepartner von Expats neu zu vermitteln und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz im Gastland zu fördern. An dieser Stelle möchten wir Sie daran erinnern, dass wir einen ausführlichen Artikel über Ehepartner von Expats und wie man diese Erfahrung optimieren kann, verfasst haben!
Weitere Beispiele für die Begleitung des Unternehmens bei der Auslandsentsendung
Andere Zulagen können vom Arbeitgeber berücksichtigt werden, um das Leben der Expats zu erleichtern:
- Um die Lebenshaltungskosten und den Verlust, den der Arbeitnehmer dadurch erleiden könnte, auszugleichen, kann das Unternehmen die Höhe des Gehalts des im Ausland tätigen Mitarbeiters aufwerten.
- In Bezug auf die Steuern kann das Unternehmen einen Teil der im Ausland gezahlten Einkommensteuer übernehmen, damit der Arbeitnehmer nicht eine höhere Belastung als in Frankreich zu tragen hat.
- Die Reisen des Expat-Mitarbeiters können integriert und je nach Häufigkeit vom Arbeitgeber übernommen werden.
- Die Kaufentschädigung, die Miete eines Fahrzeugs sowie die Ausgaben für Versicherungen, Treibstoff usw. können ebenfalls Teil der internationalen Mobilitätspolitik des Unternehmens sein.
- Die Krankenversicherung kann, wie wir in unserem Artikel über das Expat-Paket behandelt haben, entweder in der Entsendungspolitik des Unternehmens vorgeschrieben sein oder vom Expat frei gewählt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine Reiseversicherung, sondern eine Expat-Krankenversicherung wählen.
Schließlich bleibt das Wichtigste der kontinuierliche Dialog mit dem Mitarbeiter. Es ist für den Arbeitgeber notwendig, diese Verbindung mit dem entsandten Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten, die zum Erfolg des Relocation-Prozesses beitragen wird.