Welche Auswirkungen hat der Brexit auf Expats?

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf Expats?

10 Mai 2022 Expat-Leben

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, aber auch auf britische und europäische Bürger auf beiden Seiten des Ärmelkanals. Was sind neben den wirtschaftlichen Folgen für Wachstum, Investitionen und Beschäftigung die konkreten Auswirkungen auf europäische Expats im Vereinigten Königreich und britische Staatsangehörige, die in Europa leben? Foyer Global Health bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die Situation.

Was ist Brexit?

Am 23. Juni 2016 hielt das Vereinigte Königreich ein Referendum über seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) ab. 51,89 % der britischen Bürgerinnen und Bürger stimmten für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, der gemeinhin als „Brexit“ bezeichnet wird (eine Kombination aus den Wörtern British und Exit). Am 1. Februar 2020 trat das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Das Vereinigte Königreich verließ die Union und wurde zu einem Drittland.

Das separat unterzeichnete Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich legt jedoch Präferenzregelungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in einigen Handelsbereichen (Zölle, Wettbewerb usw.) fest. Es umfasst aber auch die Zusammenarbeit in anderen wichtigen Bereichen (Polizei, Justiz usw.). Andererseits wurde durch den Brexit die Freizügigkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten beendet, was konkrete Auswirkungen auf das Leben von Expats und Auswanderungsprojekte sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU hat.

Die Auswirkungen des Brexits auf das Leben von Expats

Fast 4 Millionen Europäer leben im Vereinigten Königreich, über eine Million „Brexpats“ leben in EU-Ländern, hauptsächlich in Spanien, Frankreich und den Niederlanden. Andere möchten auf der einen oder anderen Seite des Kontinents ein neues Leben beginnen.

Was sind also die Konsequenzen, die nach dem Brexit zu berücksichtigen sind, wenn man plant, nach Großbritannien oder in die EU zu ziehen oder dort einen Daueraufenthalt zu beantragen?

Keine freie Bewegung mehr auf beiden Seiten

Mit dem Brexit wurde der freie Personenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten beendet. Grenzkontrollen wurden für Personen, die in das und aus dem Vereinigten Königreich reisen, wieder eingeführt, und umgekehrt für die EU. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorschriften für die Freizügigkeit (und Einwanderung) einerseits für EU-Bürger und andererseits weitgehend für britische Bürger mit denen für Drittstaatsangehörige übereinstimmen. Für die Reise ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis reicht nicht mehr aus.

Aufenthalts- und Arbeitsrecht

In Großbritannien

EU-Bürger, die länger als sechs Monate bleiben wollen, müssen ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, insbesondere wenn sie beabsichtigen, im Land zu arbeiten.

Seit dem 1. Januar 2021 verfolgt die britische Regierung eine selektive Einwanderungspolitik mit einem punktebasierten System, das die Qualifikationen der Bewerber insbesondere in den Bereichen Finanzen, Technologie, Wirtschaft und Cybersicherheit, unabhängig von ihrem Herkunftsland bevorzugt. Kurz gesagt: Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern. Es gibt verschiedene Arten von Visa (Visum für Hochschulabsolventen, Visum für Fachkräfte, Visum für Start-ups und Innovatoren usw.). Der Antragsteller muss eine Gebühr entrichten, und für ein Langzeitvisum muss er verschiedene Dokumente vorlegen, darunter eine vom Innenministerium genehmigte Bescheinigung über die Beschäftigungsfähigkeit, die dem Qualifikationsniveau des Antragstellers entspricht einen Einkommensnachweis, der mindestens 25.600 £ beträgt, und mindestens Englischkenntnisse auf B1-Niveau.

EU-Expats, die vor dem 31. Dezember 2020 (dem Ende des Übergangszeitraums) im Vereinigten Königreich gelebt haben, behalten dieselben Aufenthalts- und Arbeitsrechte wie vor dem Brexit, sofern sie einen Antrag im Rahmen des EU-Niederlassungssystems gestellt haben.

Innerhalb der EU

Jeder EU-Mitgliedstaat hat seine eigene Politik, wenn es um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für britische Expats geht. Seit dem Brexit können sich die Untertanen der Krone nicht mehr frei in der EU niederlassen und arbeiten. Britische Staatsbürger, die sich länger als drei Monate in einem EU-Land aufhalten möchten, müssen je nach Gastland einen neuen Aufenthaltsstatus beantragen.

Während britische Expats, die vor dem Inkrafttreten des Brexits in der EU gelebt haben, in den meisten europäischen Ländern mit einer neuen Aufenthaltserlaubnis ihr Recht auf Aufenthalt und Arbeit behalten können, gelten für künftige Einwanderer und britische Staatsangehörige, die nach dem 31. Dezember 2020 eingereist sind, nicht dieselben Bedingungen.

Es gibt zwei Hauptszenarien: Einerseits profitieren britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit eingereist sind, vom Brexit-Austrittsabkommen und haben daher einen besonderen Status und eine spezielle Aufenthaltserlaubnis, die sie beantragen müssen/sollten. Andererseits müssen diejenigen, die sich nach dem 31. Dezember 2020 niedergelassen haben, einen „normalen“ Aufenthaltstitel begründen und vorlegen.

Es wird empfohlen, sich direkt bei den Einwanderungsbehörden des Wohnsitz-/Bestimmungslandes zu erkundigen.

Soziale Rechte: Gesundheit und Rente

 

Gesundheitswesen

Die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sorgen für ein gewisses Maß an Koordination zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Bereich der Gesundheitsversorgung. Daher ist es möglich, bei einem vorübergehenden Aufenthalt mit einer globalen Krankenversicherungskarte, die schrittweise die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt, Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten zu erhalten.

Für EU-Bürger, die vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gelebt haben, ändert sich nichts: Sie haben wie bisher freien Zugang zum britischen Gesundheitssystem, sofern sie das EU-Niederlassungsprogramm beantragt haben.

EU-Bürger, die nach dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich gezogen sind oder planen, in das Vereinigte Königreich zu ziehen, müssen in den meisten Fällen eine Gebühr von 624 GBP pro Jahr und Person zahlen, um Zugang zum NHS zu erhalten (IHS – Immigration Health Surcharge).

Neue und potenzielle britische Expats müssen sich an die Gesundheitspolitik ihres Ziellandes halten. In Frankreich zum Beispiel können sie weiterhin die öffentliche Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen.

Die beste Option für Expats, egal ob EU- oder Nicht-EU-Bürger, ist der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung für Expats, die einen einfachen, optimalen und effektiven Krankenversicherungsschutz überall auf der Welt gewährleistet.

Altersvorsorge

Alle Sozialversicherungsansprüche, einschließlich der Altersrente, die vor dem Brexit von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich und von im Vereinigten Königreich ansässigen Personen in Frankreich erworben wurden, bleiben erhalten. Das bedeutet, dass sie ihre Renten, ob britisch oder europäisch, weiterhin in dem Land erhalten, in dem sie leben. EU-Expats, die nach dem 1. Januar 2021 in das Vereinigte Königreich gezogen sind, profitieren jedoch nicht von dem Austrittsabkommen: Die Beiträge, die sie während ihrer Arbeit im Vereinigten Königreich gezahlt haben, werden nicht mehr auf ihre EU-Rente angerechnet. Die gleichen Bedingungen gelten für britische Staatsangehörige, die in EU-Ländern leben und arbeiten.

Einkommensteuern

Die Einkommenssteuerregelungen werden sich für Expats nicht ändern, weder für Briten, die in der EU arbeiten, noch für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich arbeiten. Die meisten der 27 EU-Länder haben mit dem Vereinigten Königreich bilaterale Abkommen geschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Theoretisch sollte man nur einmal in dem Land besteuert werden, in dem man steuerlich ansässig ist.

Wie sieht es mit Drittstaatsangehörigen aus?

Für Drittstaatsangehörige (Nichteuropäer, Nicht-Briten) hat der Brexit keine direkten Auswirkungen auf ihre Pläne, ihren Wohnsitz ins Vereinigte Königreich oder nach Europa zu verlegen.

Nützlicher Link:

https://www.gov.uk/guidance/brexit-guidance-for-individuals-and-families

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